März 24, 2015

Hallenordnung & AGB

Hallenordnung & Allgemeine Spiel- und Geschäftsbedingungen

– Die Halle ist ganzjährig von 9:00 bis 23:00 Uhr geöffnet (Verlängerung des Gastronomie-Betriebes bei Bedarf ist möglich) mit Ausnahme der Zeiten, die per Aushang rechtzeitig bekannt gemacht werden (z.B. Weihnachten, Silvester, Karneval, Ostern, Sonderöffnungszeiten im Sommer).

– Es gelten die in der aktuellen Web-Seite (Homepage) dargestellten oder per Rundschreiben bekannt gegebenen Preise einschl. der z. Zt. gültigen Mwst. (19%), einschl. Platzbeleuchtung. Die Preise sind bis zum jeweiligen Ende der gebuchten Sommer-, Jahres,- bzw. Wintersaison bindend.

Die Platzmiete berechnet sich pro Einheit 60 Minuten wobei auch Einheiten von 30 Minuten (min. aber 60 min) gebucht werden können.

-Maßgebend für Spielanfang und Ende ist die Hallenuhr. Nach der ersten gebuchten Stunde ist auch die Fortsetzung der Buchung im Halbstundenrhythmus möglich (wenn der Platz frei ist). Der Preis für jede halbe Stunde beträgt den hälftigen Anteil der vollen Stunde.

– Die Sporteinrichtungen werden spätestens 45 Min. nach der letzten Spielstunde geschlossen.

– Jede Buchung stellt den Abschluss eines Mietvertrages dar, dem diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Grunde liegen.

– Der Vermieter behält sich aus internen Gründen das Recht vor die zugeteilte Platznummer während der Spielzeit zu ändern bzw. zugeteilte Plätze gegen Gutschrift der anteiligen Platzmiete für besondere Zwecke (z. B. Kreismeisterschaften, Turnierserien, Reparaturen etc.) in Anspruch zu nehmen solange der Bucher mindestens 48 Stunden vorher über die Inanspruchnahme informiert wird. Für vom Abonnenten zu vertretende Ausfallstunden wird keine Rückvergütung gewährt.

– Einzelstunden können nur online gebucht werden, hingegen sind Abonnements außschließlich über das Büro zu buchen.

– Abonnements – Buchungen werden nur durch Abschluss eines Vertrages entgegengenommen. Sie sind rechtsverbindlich und gelten für den abgeschlossenen Zeitraum. Bei Jahres- und Sommerabonnements ist der gesamte Rechnungsbetrag 10 Tage nach Erhalt der Rechnung auf unser Konto anzuweisen.
Winterabos sind nach Erhalt der Rechnung, spätestens jedoch bis zum bis zum 31.08. des Jahres auf unser Konto anzuweisen.

– Jahresabos haben ein Buchungsrecht vor Winterabos. Winterabonnenten können bis zum Beginn der gebuchten Saison – nach Rücksprache – verlegt werden bzw. sich für ein Jahresabo entscheiden, ansonsten kann der Platz an einen Jahresabonnenten vergeben werden. Sollte der Platz vom Winterabonnenten schon bezahlt sein, wird der Betrag zurückerstattet. Sommerabos haben im Winter keinen Anspruch auf den im Sommer gebuchten Platz.

– Bei Online-Buchungen von Einzelstunden erfolgt die Bezahlung über Bankeinzug, so dass die Bezahlung vor Spielbeginn sichergestellt und durch automatische Freischaltung der Platzbeleuchtung bestätigt ist.

– Bei Reservierung eines Abonnements ist umgehend, nach Erhalt der schriftlichen Buchungsbestätigung, diese vom Abonnenten unterzeichnet an den Vermieter zurückzusenden. Erst nach Erhalt der unterzeichneten Rücksendung gilt die Buchung als rechtsverbindlich. Sollte die unterzeichnete Buchungsbestätigung nicht innerhalb von einer Woche an den Vermieter zurückgesendet worden sein, so ist der Vermieter berechtigt die reservierten Abonnements anderweitig zu vergeben.

– In der Halle dürfen ausschließlich saubere Hallenschuhe mit glatter, heller Laufsohle benutzt werden, die keine Farbmarkierungen hinterlassen und die noch nicht auf Aschenplätzen oder im Freien getragen worden sind. Hallenschuhe dürfen grundsätzlich erst in den Umkleideräumen oder an dafür vorgesehenen Plätzen angezogen werden.

– Zum Umkleiden sind die hierfür vorgesehenen Umkleideräume in denen auch die Garderobe aufbewahrt wird, zu benutzen. Für Garderobe etc. wird keine Haftung übernommen.

– Alle Einrichtungen sind funktionsgerecht und schonend zu behandeln. Für Schäden, die durch unsachgerechte Nutzung oder Fahrlässigkeit auftreten, haftet der Mieter oder seine Gäste in vollem Umfang.

– In der Tennis und Squash Halle, sowie in den Sanitärbereichen sind jeglicher Verzehr von Speisen und Getränken sowie das Rauchen strengstens untersagt.

– Das Anbringen von Plakaten usw., bzw. das Auslegen von Werbematerial, bedarf der vorherigen, ausdrücklichen Genehmigung des Vermieters.

– In der gesamten Anlage steht nur das Restaurant zur öffentlichen Benutzung frei, die übrigen Räumlichkeiten dürfen nur vom Vermieter, seinen Bevollmächtigten, vom Mieter und seinen Mitspielern betreten werden. Besucher, deren Begleiter, sowie Kinder sind hiervon ausdrücklich ausgeschlossen.

– Das Mitbringen von Tieren im Hallenbereich ist nicht gestattet.

– Jeder Besucher und Mieter hat den Anweisungen des Personals Folge zu leisten.

– Eine Haftung des Vermieters gegenüber Mietern, Mitspielern und Besucher der Tennis und Squash Halle bei Unfällen, Verlusten, Personen- Sach und Vermögensschäden jeder Art, innerhalb und außerhalb der Anlagen auf Zufahrten und Parkplätzen, gleich aus welchem Grunde, ist in jedem Falle ausgeschlossen.

– Die Mieter sind verpflichtet Mitspieler und Besucher auf die strikte Einhaltung der AGB’s hinzuweisen.

– Die Verletzung der Spiel- und Geschäftsbedingungen hat den Ausschluss von der Platzbenutzung ohne Befreiung von der Verpflichtung zur Zahlung der vollen Abonnements- bzw. der Einzelstundenmiete zur Folge und führt zum Hausverbot. Anspruch auf Erstattung bezahlter Miete für noch nicht abgespielte Stunden besteht nicht. Auch gegen Besucher kann ein Hausverbot ausgesprochen werden. Die Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatz- und weiteren gesetzlichen Ansprüchen bleibt vorbehalten.

– Gutschriften: Gebuchte Stunden können bis zu 24 Stunden vor Spielbeginn storniert werden Dabei wird der Wert der gebuchten Stunde/Abo.-Stunde dem Konto des Mieters gutgeschrieben. Wird als Ersatzbuchung eine höhere Preisgruppe gewählt, so wird der Wert der jeweils gewählten Einzelstunde dem Kundenkonto belastet.

– Gutgeschriebene Stunden können bis zum Beginn der folgenden Saison (z.B. Winterabo’s bis zum 31.8. des Jahres ) abgespielt werden. Eine Erstattung oder evtl. Verrechnung mit folgenden Abonnements erfolgt nicht.

– Abgeschlossene Abonnements-Verträge können nur schriftlich mit folgenden Gebühren storniert werden:

Bis 18 Wochen vor Beginn        50%

bis 14 Wochen vor Beginn        60%

bis 10 Wochen vor Beginn        70%

4 Wochen vor Beginn                80%

kürzer als 4 Wochen,                90%.

Henrik Schmidt  Rima – Sporthalle                                                                                                              Stand Juli 2016